Teilnahmebedingungen Collaborator-Programm
Teilnahmebedingungen für das Stillstern Collaborator-Programm
- Geltungsbereich
(1) Diese Teilnahmebedingungen (im Folgenden „TB“) gelten für das Vertragsverhältnis zwischen Begloss GmbH, Nördliche Münchener Str. 27 a, 82031 Grünwald, Deutschland, handelnd unter der Marke beGloss (im Folgenden „Betreiber“) und den Vertragspartnern (im Folgenden „Partner“) des Stillstern Affiliate-Programms (im Folgenden „Partnerprogramm“).
(2) Der Betreiber erbringt seine Dienste ausschließlich auf der Grundlage dieser TB. Eigene Geschäftsbedingungen des Partners bedürfen der ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung des Betreibers und finden daher auch dann keine Anwendung, wenn der Betreiber ihrer Geltung nicht ausdrücklich widerspricht.
(3) Die TB richten sich nur an Unternehmer. Verbraucher sind von der Teilnahme am Partnerprogramm ausgeschlossen.
- Vertragsschluss
(1) Ein Vertrag zwischen dem Betreiber und dem Partner über die Schaltung von Werbemitteln kommt ausschließlich über das Online-Bewerbungsverfahren unter https://affiliate.begloss.com/ zustande. Durch seine Anmeldung gibt der Partner ein verbindliches Angebot für die Teilnahme am Partnerprogramm ab und akzeptiert dabei die TB. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Betreiber ausdrücklich die Annahme des Angebots erklärt oder konkrete Werbemittel für den Partner freigibt.
(2) Es besteht kein Anspruch auf Teilnahme an dem Partnerprogramm und auf Abschluss eines Vertrags mit dem Betreiber. Der Betreiber kann jederzeit ohne Angabe von Gründen einzelne Partner ablehnen.
- Vertragsgegenstand
(1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Teilnahme am Partnerprogramm, mit dem der Verkauf der Produkte des Betreibers über die Website des Betreibers erhöht werden soll. Die Teilnahme an dem Partnerprogramm ist für den Partner kostenlos. Der Betreiber stellt dem Partner zu diesem Zweck über das Partnerprogramm nach eigenem Ermessen und Verfügbarkeit eine Auswahl an Werbemitteln zur Verfügung. Der Betreiber kann dabei zeitgleich verschiedene Programme anbieten (im Folgenden „Kampagnen“).
(2) Der Partner platziert die für ihn freigegebenen Werbemittel in eigener Verantwortung auf seinen im Partnerprogramm angemeldeten und freigegebenen Websites (im Folgenden „Partner-Website“) oder andernorts. Der Partner entscheidet frei, ob er und wie lange er die Werbemittel auf der Partner-Website platziert. Er ist berechtigt, die Werbemittel jederzeit wieder zu entfernen.
(3) Für die Bewerbung und erfolgreiche Vermittlung von Transaktionen (z.B. Bestellungen) erhält der Partner eine Vermittlungsprovision, die vom Umfang und realen Wert der Leistung abhängig ist. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Beschreibung der jeweiligen Kampagne im Partnerprogramm und Ziff. 7 dieser TB.
(4) Das Partnerprogramm begründet zwischen den Parteien kein sonstiges über diesen Vertrag hinausgehendes Vertragsverhältnis.
- Funktionsweise des Partnerprogramms
(1) Der Partner muss sich mit den bei der Anmeldung abgefragten Daten für das Partnerprogramm registrieren. Nach erfolgter Registrierung wird für den Partner ein Kundenkonto eingerichtet, über das der Partner seine Partneraktivitäten verwalten kann.
(2) Für freigegebene Kampagnen stellt der Betreiber dem Partner einen spezifischen Affiliate-Link zur Verfügung sowie, bei Bedarf, einen Rabattcoupon, der ausschließlich auf der Website des Betreibers verwendet werden kann, mit denen Nutzer der Partner-Websites identifiziert werden können, wenn sie auf den Link klicken bzw. den Rabattcoupon im Zuge einer Bestellung verwenden. Diesen Affiliate-Link-Code muss der Partner in seine Website integrieren, um das Tracking zu ermöglichen.
(3) Über das Kundenkonto (Goaffpro.com) erhält der Partner auch Zugriff auf bestimmte im Einzelnen vom Betreiber festgelegte statistische Daten über die von ihm eingesetzten Werbemittel.
- Pflichten des Betreibers
(1) Der Betreiber stellt dem Partner nach eigenem Ermessen eine Auswahl an Werbemitteln (z.B. Werbebanner, Textlinks, Videos, Bilder, Prospekte) (im Folgenden: „Werbemittel“) für einzelne Kampagnen zur Verfügung.
(2) Der Betreiber sorgt in geeigneter Weise für ein Tracking der Besucher, die über die vom Partner in seine Website integrierten Werbemittel auf die Website des Betreibers gelangen (im Folgenden „Partner-Leads“). Der Betreiber sorgt auch für eine Zuordnung etwaiger Bestellungen durch Partner-Leads (im Folgenden „Sales“) zum Partner.
(3) Der Betreiber betreibt seine Website sowie die darauf angebotenen Services, wie die Bereitstellung von Produktdaten, im Rahmen der ihm zur Verfügung stehenden technischen Möglichkeiten nach eigenem Ermessen. Der Betreiber schuldet in diesem Rahmen keine fehler- und/oder unterbrechungsfreie Verfügbarkeit der Webseite. Die Qualität und Korrektheit der auf der Website des Betreibers angebotenen Produkte und Werbemittel stehen im alleinigen Ermessen des Betreibers.
(4) Der Betreiber verpflichtet sich darüber hinaus zur Zahlung der Vergütung gem. Ziff. 7 unter den dort festgelegten Voraussetzungen.
- Rechte und Pflichten des Partners
(1) Der Partner darf die Werbemittel nur in die Partner-Websites einbinden. Dem Partner ist es ausdrücklich untersagt, Änderungen an den Werbemitteln vorzunehmen. Die Werbemittel dürfen nur für die in diesem Vertrag vorgesehenen Zwecke auf den Partner-Websites genutzt werden.
(2) Der Partner ist für die Inhalte und den laufenden Betrieb der Partner-Website selbst verantwortlich und wird dort während der Laufzeit dieses Vertrages keine Inhalte platzieren, die gegen geltendes Recht, die guten Sitten oder Rechte Dritter verstoßen und/oder geeignet sind, dem Ruf des Betreibers zu schaden. Der Betreiber ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Partner-Websites zu prüfen. Verboten sind dem Partner insbesondere das Verbreiten von Inhalten, die Rassismus, Gewaltverherrlichung und Extremismus irgendwelcher Art, Aufrufe und Anstiftung zu Straftaten und/oder Gesetzesverstößen, Drohungen gegen Leib, Leben oder Eigentum, Hetzen gegen Personen oder Unternehmen, persönlichkeitsverletzende Äußerungen, Verleumdung, Ehrverletzung und üble Nachrede von Nutzern und Dritten sowie Verstöße gegen das Lauterkeitsrecht, urheberrechtsverletzende Inhalte oder andere Verletzungen von Immaterialgüterrechten oder sexuelle Belästigung von Nutzerinnen und Nutzern und Dritten darstellen, betreffen oder beinhalten. Solche Inhalte dürfen weder auf der Partner-Website selbst integriert sein noch darf von der Partner-Website aus zu entsprechenden Inhalten auf anderen Websites verlinkt werden.
(3) Jegliche Form des Missbrauchs, d.h. die Generierung von Leads und/oder Sales über unlautere Methoden oder unzulässige Mittel, die gegen geltendes Recht und/oder diese TB verstoßen, ist untersagt. Dem Partner ist es insbesondere untersagt, selbst oder durch Dritte zu versuchen, mittels einer oder mehrerer der folgenden Praktiken Leads und/oder Sales zu generieren oder für eine Zuordnung von Sales zum Partner zu sorgen:
- Vortäuschung von Leads oder Sales, die in Wirklichkeit nicht stattgefunden haben, z.B. durch die unberechtigte Angabe fremder oder die Angabe falscher oder nichtexistierender Daten bei Bestellungen von Waren auf der Website des Betreibers,
- Verwendung von Werbeformen, die zwar ein Tracking ermöglichen, dabei jedoch das Werbemittel nicht, nicht wahrnehmbar oder nicht in der vorgegebenen Form und/oder Größe anzeigen,
- Cookie Dropping: Cookies dürfen nicht bereits beim Besuch der Webseite gesetzt werden, sondern ausschließlich, wenn der Nutzer der Partner-Website zuvor in freiwilliger und bewusster Weise das Werbemittel angeklickt hat,
- sonstige Formen des Affiliate Frauds (insbesondere Cookie Spamming, Forced Clicks, Affiliate Hopping) sowie die Nutzung von Layern, Add-ons, iFrames und der Postview-Technologie, um damit für eine Erhöhung von Leads/Sales zu sorgen,
- Verwendung von für den Betreiber oder Dritte rechtlich, insbesondere markenrechtlich, geschützten Begriffen etwa in Suchmaschinen, bei Anzeigenschaltungen oder der Bewerbung der Partner-Website ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung des Betreibers.
Der Partner darf insbesondere nicht die Website des Betreibers, Landingpages oder andere Auftritte des Betreibers kopieren oder Grafiken, Texte oder andere Inhalte des Betreibers übernehmen. Der Partner muss den Eindruck vermeiden, dass es sich bei der Partner-Website um ein Projekt des Betreibers handelt oder dass ihr Betreiber mit dem Betreiber in einer Weise wirtschaftlich verbunden ist, die über das Partnerprogramm und diesen Vertrag hinausgeht. Jede Verwendung von Materialien oder Inhalten aus dem Auftritt des Betreibers sowie von dessen Logos oder Marken durch den Partner bedarf der vorherigen schriftlichen Freigabe des Betreibers.
(4) Der Partner verpflichtet sich, die Partner-Website auch im Übrigen im Einklang mit geltendem Recht zu betreiben und insbesondere ein ordnungsgemäßes Impressum vorzuhalten.
(5) E-Mail-Werbung, die Werbemittel enthält oder auf sonstige Weise für den Betreiber wirbt, darf nur erfolgen, wenn dies vom Betreiber zuvor freigegeben wurde und für alle Adressaten eine ausdrückliche Einwilligung in die Werbung per E-Mail vorliegt und eine Verifikation der E-Mail-Adresse durch ein Double-Opt-in-Verfahren durchgeführt und dokumentiert wurde.
(6) Der Partner wird unverzüglich Werbemittel von der Partner-Website entfernen, wenn er vom Betreiber dazu aufgefordert wird. Dies gilt auch und insbesondere für Websites, auf denen der Betreiber eine Einbindung der Werbemittel gleich aus welchem Grund nicht oder nicht mehr wünscht.
(7) Der Partner wird bei einer etwaigen Bewerbung der Partner-Website auf einen Bezug zum Betreiber und dessen Produkten verzichten. Insbesondere wird der Partner keine kontextbasierten Werbeanzeigen (insbesondere Google AdWords oder AdSense) schalten, die den Namen des Betreibers, Firmenschlagworte oder Marken enthalten oder aufgrund der Verwendung entsprechender Keywords ausgeliefert werden. Das Gleiche gilt für die Namen der Produkte des Betreibers.
(8) Der Partner verpflichtet sich, elektronische Angriffe jeglicher Art auf das Trackingsystem und/oder die Websites des Betreibers zu unterlassen. Als elektronische Angriffe gelten insbesondere Versuche, die Sicherheitsmechanismen des Trackingsystems zu überwinden, zu umgehen oder auf sonstige Art außer Kraft zu setzen, der Einsatz von Computerprogrammen zum automatischen Auslesen von Daten, das Anwenden und/oder Verbreiten von Viren, Würmern, Trojanern, Brute-Force-Attacken, Spam oder die Verwendung von sonstigen Links, Programmen oder Verfahren, die das Trackingsystem, das Partnerprogramm oder einzelne Beteiligte des Partnerprogramms schädigen können.
(9) Das Bewerben über Websites Dritter oder Handelsplattformen (z.B. Amazon, Ebay etc.) ist strengstens untersagt.
(10) Das Veröffentlichen und Bewerben von Rabattgutscheinen ohne Ablaufdatum auf Websites, Social-Media-Profilen o. Ä. ist ohne eine schriftliche Absprache und Zustimmung des Betreibers strengstens untersagt.
- Vergütung
(1) Der Vertragspartner erhält vom Betreiber eine erfolgsabhängige Vergütung für Sales, die auf der Website des Betreibers von Partner-Leads durchgeführt werden.
(2) Der Anspruch auf Zahlung der Vergütung entsteht nur unter folgenden Voraussetzungen:
- durch die Werbetätigkeit des Partners ist ein Sale eines Endkunden mit dem Betreiber zustande gekommen,
- der Sale ist vom Betreiber protokolliert („getrackt“) worden,
- der Sale ist vom Betreiber freigegeben und bestätigt worden und
- es liegt kein Missbrauch im Sinne der Ziff. 6.3 dieser TB vor.
(3) Als Sale gilt eine auf der Website des Betreibers von einem Endkunden generierte vollständig durchgeführte Bestellung, die von dem Endkunden auch bezahlt wurde. Rückabwicklungen – gleich aus welchem Grund – gelten nicht als Sale, wenn der Endkunde nicht gezahlt hat oder von ihm geleistete Zahlungen erstattet werden.
(4) Nicht vergütungspflichtig sind Bestellungen des Partners oder seiner Angehörigen.
(5) Nicht vergütungspflichtig sind Bestellungen, die aufgrund von Partner-Leads zustande kommen, die über Partner-Websites oder andere Werbeflächen generiert wurden, bei denen der Betreiber den Partner zu der Entfernung der Werbemittel aufgefordert hat. Diese Regelung gilt ab dem Zeitpunkt der Aufforderung.
(6) Maßgeblich für die Frage, ob ein Sale auf einem Partner-Lead beruht, ist das vom Betreiber eingesetzte Trackingsystem. Vorbehaltlich anderweitiger Festlegungen im Partnerprogramm oder bei einzelnen Kampagnen gilt das Prinzip „Last Cookie Wins“ bei einer Cookie-Laufzeit von 30 Tagen. Der Betreiber trifft keine Zahlungspflicht, wenn und soweit das Trackingsystem ausfällt oder eine sonstige Fehlfunktion verursacht wird, die dazu führt, dass eine Zuordnung von Leads oder Sales zu einzelnen Partnern nicht oder nur mit erheblichem Aufwand möglich ist.
(7) Die Höhe der Vergütung richtet sich nach der in der jeweiligen Kampagne angegebenen Provision im Zeitpunkt des Sales. Sofern nichts angegeben ist, gilt eine Provision von 10 % des Nettopreises des jeweiligen Sales. Versandkosten und von dem Betreiber festgelegte Produktgruppen oder einzelne Produkte sind von der Provision ausgeschlossen.
(8) Alle angegebenen Provisionen verstehen sich als Netto-Entgelt und werden zzgl. Mehrwertsteuer ausgezahlt.
- Abrechnung
(1) Der Betreiber wird dem Partner eine Abrechnung der Vergütungsansprüche in seinem Kundenkonto zur Verfügung stellen. Der Partner wird die Abrechnung unverzüglich prüfen. Hat der Partner gegen eine Abrechnung Einwendungen, sind diese dem Betreiber gegenüber innerhalb von vier Wochen schriftlich geltend zu machen. Nach Verstreichen dieser Frist gilt die Abrechnung als zutreffend.
(2) Vergütungsansprüche werden jeweils einen Monat nach Ende des Monats zur Zahlung fällig, in den der Zahlungseingang des Endkunden für den betreffenden Sale fällt. Vergütungsansprüche sind nur fällig, wenn ein Mindestauszahlungsbetrag von 25,- Euro erreicht ist. Der Partner hat das Recht, auch geringere Beträge gegen Erstattung einer pauschalen Bearbeitungsgebühr von 5,- Euro zu verlangen. Die Gebühr wird von dem auszuzahlenden Betrag einbehalten.
(3) Die Auszahlung erfolgt per Banküberweisung mit schuldbefreiender Wirkung an die vom Partner im Kundenkonto hinterlegte Bankverbindung bzw. an das vom Partner im Kundenkonto hinterlegte Paypal-Konto. Etwaige Transaktionsgebühren (z.B. bei Bankverbindungen im Ausland) gehen zu Lasten des Partners.
- Haftung
(1) Unbeschränkte Haftung: Der Betreiber haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Betreiber bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit von Personen.
(2) Im Übrigen gilt folgende beschränkte Haftung: Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Betreiber nur im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Partner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.
(3) Eine weitergehende Haftung des Betreibers besteht nicht, soweit gesetzlich zulässig.
(4) Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe des Betreibers.
- Freistellungsanspruch/Vertragsstrafe
(1) Der Partner stellt den Betreiber und dessen Mitarbeiter bzw. Beauftragte für den Fall der Inanspruchnahme wegen vermeintlicher oder tatsächlicher Rechtsverletzung und/oder Verletzung von Rechten Dritter durch vom Partner im Zusammenhang mit dem Partnerprogramm vorgenommenen Handlungen von sämtlichen sich daraus ergebenen Ansprüchen Dritter frei. Darüber hinaus verpflichtet sich der Partner, alle Kosten zu ersetzen, die dem Betreiber durch eine solche Inanspruchnahme durch Dritte entstehen. Zu den erstattungsfähigen Kosten zählen auch die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung.
(2) Der Partner verpflichtet sich, für jeden Fall des Missbrauchs gem. Ziff. 6.3 eine vom Betreiber nach billigem Ermessen festzusetzende, im Streitfall von einem Gericht zu überprüfende, Vertragsstrafe zu zahlen. Die Vertragsstrafe wird das Zwölffache des stärksten Monatsumsatzes des Partners innerhalb der letzten sechs Monate vor dem Missbrauch nicht übersteigen. Weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben von dieser Regelung unberührt.
- Nutzungsrechte
(1) Die Werbemittel und sonstigen Inhalte des Betreibers sind urheberrechtlich und/oder durch sonstige gewerbliche Schutzrechte geschützt. Der Betreiber räumt dem Partner für die Dauer und den Zweck dieses Vertrages ein einfaches und nicht ausschließliches Recht ein, die Werbemittel zu nutzen.
(2) Jegliche Veränderung, Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Wiedergabe der Werbemittel oder eines nach Art und Umfang wesentlichen Teils bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Betreibers, soweit sie über den in vorstehendem Absatz 1 eingeräumten Umfang hinausgeht.
- Vertraulichkeit
(1) Der Partner verpflichtet sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse oder sonstiger vertraulicher Informationen des Betreibers zeitlich unbegrenzt (auch über das Ende dieses Vertrages hinaus) geheim zu halten, nur für die Zwecke dieses Vertrages zu verwenden und insbesondere nicht an Dritte weiterzugeben oder sonst zu verwerten, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Betreibers vor. Werden Informationen vom Betreiber als vertraulich bezeichnet, gilt die unwiderlegbare Vermutung, dass es sich um Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse handelt.
(2) Der Inhalt dieses Vertrages und die dazu gehörenden Unterlagen sind vom Partner vertraulich (als Betriebs- und Geschäftsgeheimnis) zu behandeln.
(3) Der Partner hat seine Mitarbeiter und sonstige Personen, deren er sich zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten bedient, in einer den vorstehenden Absätzen 1 und 2 entsprechenden Weise zur Vertraulichkeit zu verpflichten.
- Vertragslaufzeit und Beendigung des Vertrages, Sperre
(1) Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und Angabe von Gründen gekündigt werden.
(2) Daneben und darüber hinaus bleibt das Recht der Parteien, das Vertragsverhältnis durch außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund zu beenden, unberührt. Für den Betreiber liegt ein wichtiger Grund, der zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, insbesondere in folgenden Fällen vor:
- gravierender Verstoß des Partners gegen Pflichten dieses Vertrages, insbesondere ein Verstoß gegen Ziff. 6.2, 6.4 und/oder 6.8,
- Verstoß gegen Pflichten dieses Vertrages und Nichtbehebung bzw. Einstellung des Verstoßes trotz entsprechender Aufforderung durch den Betreiber,
- ein Fall von Missbrauch im Sinne von Ziff. 6.3.
(3) Die Kündigung kann per E-Mail erfolgen. Eine vom Betreiber per E-Mail erklärte Kündigung gilt an dem Tag als zugegangen, an dem sie an die vom Partner im Kundenkonto angegebene E-Mail-Adresse gesendet wird. Der Betreiber kann die Kündigung auch durch Beschränkung des Zugangs zum Kundenkonto erklären. Der Partner kann die Kündigung auch durch Löschung des Kundenkontos erklären. Der Vertrag wird mit Zugang der Kündigung beendet.
(4) Nach Beendigung des Vertrages ist der Partner verpflichtet, alle Werbemittel und sonstigen Links und Inhalte des Betreibers unverzüglich von der Partner-Website zu entfernen. Dies gilt auch für Websites oder andere Werbemedien, in denen der Partner die Werbemittel oder Links integriert hat, ohne dazu berechtigt zu sein.
(5) Nach Beendigung des Vertrages generierte Leads und/oder Sales führen nicht zu einer Vergütungspflicht.
(6) Anstelle der Kündigung kann der Betreiber in den Fällen von Ziff. 13.2 auch das Kundenkonto sperren. Dies gilt auch, wenn lediglich ein begründeter Verdacht auf einen Missbrauch gem. Ziff. 6.3 besteht. Der Betreiber wird dem Partner den Grund für die Sperre mitteilen und die Sperre wieder aufheben, wenn die Gründe, die zu der Sperre geführt haben, aufgeklärt und gegebenenfalls beseitigt sind. Im Zeitraum der Sperre generierte Leads führen nicht zu einer Vergütungspflicht.
- Schlussbestimmungen
(1) Sollte der Vertrag unwirksame Regelungen enthalten, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.
(2) Der Betreiber behält sich vor, diese TB jederzeit anzupassen. Etwaige Änderungen werden dem Partner per E-Mail mitgeteilt. Sollte der Partner mit den Änderungen nicht einverstanden sein, ist er berechtigt, dies dem Betreiber bis zum Ablauf von vier Wochen ab dem Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich mitzuteilen. Der Betreiber hat in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht. Erfolgt eine solche Mitteilung nicht binnen dieser Frist, gelten die Änderungen als akzeptiert und treten mit Ablauf der Frist in Kraft.
(3) Auf den vorliegenden Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.
(4) Ist der Partner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird der Sitz des Betreibers als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen zwischen dem Betreiber und dem Partner vereinbart.